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Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Liste der auszusondernden Literatur
Zweiter Nachtrag, Berlin: Deutscher Zentralverlag, 1948

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Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Zweiter Nachtrag nach dem Stand vom 1. September 1948 (Berlin: Zentralverlag, 1948).
 

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Ein paar Richtigstellungen sollten mit der erneuten Veröffentlichung der Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone (respektive 1953: der Deutschen Demokratischen Republik) einhergehen. Auf die altenative Ausgabe dieser Listen im Internet auf den Seiten der vho.org sei an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen, sie erfordert diese Richtigstellungen.

Da ist erstens der Titel: Es handelt hier nicht um "die alliierten Zensurlisten" - es gab keine solchen, und es gab auch keine alliierte Zensurbehörde. In den einzelnen Besatzungszonen wurde von Fall für Fall entschieden, welche Verlage neue Lizenzen erhielten, und hier vergaben im Einzelfall wiederum getrennte Stellen Erlaubnisse, Bücher und Zeitschriften zu verlegen. Welche Schriften aus Bibliotheken und Buchhandlungen entfernt wurden, das entschied sich noch weit mehr am jeweiligen Ort. Die nachfolgenden Listen erschienen 1946 "herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone". 1947 und 1948 setzte derselbe Herausgeber zwei Nachträge hinzu. 1953 folgte ein dritter unter der Ägide des "Ministeriums für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik". Die einzelnen Bände wurden offen verlegt und fanden tatsächlich Beachtung über die sowjetische Zone hinaus. Doch gab es hier durchaus keine Kooperation zwischen sowjetischen, britischen, amerikanischen und französischen Behörden. Jede Unterstellung, "die Alliierten" hätten einen Machtblock gebildet und die Zensur über Deutschland ausgerufen, führt in die Irre.

Die in der neo-nationalsozialistischen Szene herausgegebene alternative Internet-Version steht kurioserweise als Dokument der Anklage einer politisch verfolgten Gruppe im Raum. Beigegeben ist ihr ein Artikel von Martin Lüders, der unter der Überschrift "Die größte Büchervernichtungsaktion der Geschichte" (der vollständige Aufsatz erschien in Nation und Europa, 47. Jg., Heft 9/1997, S. 7-11) insinuiert, daß eine nennenswerte Büchervernichtung nicht im Dritten Reich, wohl aber unter den alliierten Behörden in der Nachkriegszeit stattfand. Lüders rechnet für seine Beweisführung auf, wie viele Titel die geheimen Zensur-Listen zählten, die das Propagandaministerium unter Joseph Goebbels erstellte, und wie viel mehr Titel mit den nachfolgenden Listen verboten wurden. Die längere Liste der sowjetischen Behörde beweise, daß wir heute nicht mehr so frei lebten wie die Menschen im Dritten Reich. Historisch ist bereits der Vergleich der Listen grob irreführend. Die geheimen Listen des Propagandaministeriums führten die Arbeit der "Zentralen Polizeistelle zur Verfolgung unzüchtiger Bilder und Schriften" fort und geben kaum Aufschluß über die tatsächliche Zensurpraxis im Dritten Reich. Wer sich mit der Situation von Verlagen und Buchhandlungen nach 1933 beschäftigt, der weiß: die Gestapo schritt in ausgesuchter Willkür und ohne Berufung auf irgendwelche Listen ein, wann immer das Beamten vor Ort angmessen erschien oder eine parteiamtliche oder im Propagandaministerium agierende Behörden einen höheren Befehl dazu gab. Da wurde regelmäßig von einer Stelle verboten, was zuvor von einer anderen erlaubt woden war, da wurden ganze Verlagshäuser dicht gemacht - alle jüdischen und linken und dann mit der Rohstoffknappheit des Krieges weitgehend alle theologischen und überhaupt fast alle Häuser, die nicht an die Wehrmacht lieferten - Buchhandlungen wurden ausgeräumt, Autoren in KZs interniert, Verleger zum "Verkauf" ihrer Unternehmen gezwungen. Fragte 1936 oder 1941 ein Buchhändler nach einer Liste der Titel, die verboten waren, und nach den Bestimmungen, gegen die er verstoßen haben sollte, so erhielt er von den Behörden die hohnvolle Antwort, es gebe solche Bestimmungen nur geheim für den Dienstgebrauch. Öffentlich müsse jeder selbst verantworten, was er verlegte und verkaufte. Das Regime des Dritten Reichs band sich durchaus nicht an Listen. Autoren, die eben noch gefördert wurden, konnten - wie Herbert Volck - im nächsten Moment verschwinden. Bücher, die eben noch offizielle Empfehlungen erhielten, konnten ihre Gunst in einer Intrige hinter den Kulissen verlieren. Buchhändler konnten zusehen, wie ihre Läden ausgräumt wurden - es genügte, daß ein örtlicher Beamter es für angesagt hielt, ein Exempel zu statuieren. Es gab keine rechtliche Handhabe gegen solchen Eingriffe und keine Liste, auf die sich der regimetreue Buchändler, der zuvorkommend seinen Laden auf die nationalsozialistische Linie brachte, nachher berufen konnte.

Die nachfolgend edierten Listen erschienen offen und jedermann einsichtig. Es ging mit ihnen darum, Transparenz innerhalb öffentlicher Einrichtungen herzustellen und das Schrifttum, das hier der Aussortierung aus Bibliotheken anempfohlen wurde, war am wenigsten das einer verfolgten ohnmächtigen Gruppe. Es war das Schrifttum, das mit einem Staat gediehen war, der soeben den Krieg gegen die Welt geführt und nicht nur Deutschland als Trümmerlandschaft hinterlassen hatte. Die sowjetische Behörde versuchte, durchaus umfassend auszusortieren, was auch nur die Aufdrucke nationalsozialistischer Verbände zeigte oder (noch war die Zeit der Wiederaufrüstung nicht angebrochen) militärtechnisch auswertbar war. Es galt in jedem Falle zu verhindern, daß öffentliche Büchereien nach 1946 noch Bücher aushändigten, mit denen der soeben unrühmlich untergegangene Staat eine glorreiche Zukunft versprochen hatte.

Ein letzte Richtigstellung sollte etwas mehr Ehrlichkeit von den neo-nationalsozialistischen Kreisen einfordern, die diese Listen in den letzten Jahrzehnten der Öffentlichkeit vorlegten. Angeblich ging es ihnen mit ihren Neuveröffentlichungen darum, zu beweisen, wie verfolgt der Nationalsozialismus seit 1945 sei. Daran ist zweierlei kurios. Werke wie Hitlers Mein Kampf sind nicht unbedingt Werke, mit denen ein liberaler freiheitlicher Staat geschützt werden soll. Vielleicht wird man in den Kreisen, die hier die hier mehr Feiheit fordern, als nächstes auf die hinter Gittern sitzenden Kindermörder als besonders hart verfolgte Gruppe unserer Gesellschaft verweisen. Es gab gute Gründe, Bücher aus diesen Jahren vorübergehend einmal aus dem Verkehr zu ziehen und nachdenklich ihnen gegenüber zu stimmen.

Das entschieden witzigere Moment der Irreführung, liegt indes darin, daß die sowjetischen Listen von denselben rechtsnationalen Gruppen natürlich durchaus nicht wirklich als Beweise der eigenen Verfolgung veröffentlich werden, sondern als die besten Leitfäden zum eigenen Schrifttum. Man kann alles, was diese Listen verzeichnen, bequem und frei im Internet erwerben, es in Bibliotheken ungeniert lesen - es gibt die Verfolgung nicht. Historisch besehen ist es dabei kein Zufall, daß gerade die Listen des auszusortierenden NS-Schrifttums der sowjetisch besetzten Zone, respektive der DDR für die rechtsextreme Szene so tauglich wurden. Sie wurden ab 1945 von keiner anderen Institution als der auf diesem Gebiet bestens beschlagenen Deutschen Bücherei in Leipzig zusammengestellt - von eben der Institution, die bereits im Dritten Reich die nationalsozialistische Liste des nationalsozialistischen Schrifttums betreute. Der vormalige Auftraggeber war die "Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums", die "PPK", gegründet am 21.4.1934 mit der offiziellen Aufgabe, darüber zu wachen, daß niemand unberechtigt NSDAP-Parteischrifttum herausgab Tatsächlich übertrat die PPK ihre Kompetenz bald in alle Richtungen: Sie förderte astrologisches Schrifttum gegen den Willen des Amtes Rosenberg und des RMVP, sie drang darauf, Bücher, die nicht der Linie der Partei entsprachen, unter eigenem Zugriff auf die Sicherheitsorgane vom Markt nehmen zu dürfen - eine Attacke auf das Propagandaministerium; und sie verteidigte mit ihrer Politik schließlich ganz nebenbei die Interessen des Medienkonzerns der NSDAP, der zunehmend als Wirtschaftsmonopol auf dem Buch- und Zeitschriftenmarkt auftrat.

Die PPK tat ihre Arbeit anfänglich aus dem Lektorat des Zentralverlags der NSDAP, Franz Eher, München, heraus. Im Februar 1935 gründete sie in der Deutschen Bücherei in Leipzig eine eigene "Bibliographische Auskunftsstelle", die die Recherchearbeit für sie übernahm. Das von Goebbels geführte Propagandaministerium griff seinerseits auf die Deutsche Bücherei zurück, beschäftigt damit, seine geheime Liste des zu verbietenden Schrifttums zu vervollständigen. Es lag so besehen nahe, daß die sowjetischen Behörden ihrerseits die Deutsche Bücherei beauftragten, als es 1945 galt, eine umfassende und abschließende Liste des NS-Schrifttums zu erstellen. In dieser Folge erschienen die vier Bände:

 

1946: Vorläufige Ausgabe nach dem Stand vom 1.4.1946    
1947: Erster Nachtrag nach dem Stand vom 1.1.1947  
1948: Zweiter Nachtrag nach dem Stand vom 1.9.1948   nachfolgend wiedergegeben
1953: Dritter Nachtrag nach dem Stand vom 1.4.1952  

 

Die Listen erwiesen sich als umfassender und akribischer als die Positivlisten der PPK und taugen darum der Neo-nationalsozialistischen Szene heute mehr als alle Empfehlungslisten aus dem Dritten Reich, das Schrifttum des Nationalsozialismus greifbar zu machen.

Die nachfolgende Edition sollte die Vorteile der bequemen Recherchierbarkeit, des durchgesehenen Textes und der ursprünglichen Gliederung dieser Listen für sich haben. Mit den originalen editorischen Beigaben sollte sie im historischen Interesse den ursprünglichen Zusammenhang der Publikation wiederherstellen.

Olaf Simons, 20.8.2005

 

Dokument

Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Zweiter Nachtrag nach dem Stand vom 1. September 1948 (Berlin: Zentralverlag, 1948), 366 Seiten — p.3-5: "Vorwort zum Zweiten Nachtrag, zwei Teile — p.6-332: "I. Bücher", p.333-366: "II. Zeitschriften", Satz und Druck: Willi Kolbe, Leipzig.

Das nachfolgend wiedergegebene Transkript folgt weitgehend dem Satz der Vorlage — Rechtschreibfehler des Originals besserte ich, um die Suche im Dokumente nicht zu behindern, mit Kursivsatz aus. Texteingriffe stehen kursiv in eckigen Klammern. Die Titelliste der Vorlage ist nicht numeriert. Es blieb bei der Arbeit am Bildschirm praktisch, hier eine fortlaufende Numerierung zur Orientierung mitlaufen zu lassen.

 

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Liste
der auszusondernden Literatur

 
 
Herausgegeben von der
Deutschen Verwaltung für Volksbildung
in der sowjetischen Besatzungszone
 
 
 
 
Zweiter Nachtrag
nach dem Stand vom 1. September 1948
 
[Vignette Zentralverlag]
deutscher Zentralverlag G.m.b.H.. Berlin. 1948

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(M 159) Satz und Druck: Buchdruckerei Willy Kolbe, Leipzig — A. Nr. 165/48
Lizenz-Nr. 363 1006/48 — 27/48

 

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