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Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Lammers zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur
Berlin, 26.6.1941

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ViereckTranskript: Olaf Simons, 2004

Einordnung

Antwort des Propagandaministers auf Lammers' Schreiben vom 2.4.1941 mit Hinweis auf die rechtlichen Probleme, die entstehen, sollte die Parteiamtliche Prüfungskommission in Zukunft die Gestapo gegen Buchpublikationen ohne Rücksprache mit dem Propagandaministerium einsetzen dürfen: Die Partei gewinnt hier staatliche Kompetenzen.

Der Diskurs ist tatsächlich enigermaßen Abenteuerlich. Goeebels stellt die vom Propagandaministerium ausgehende Verbotspraxis als rechtsstaatlich gesicherte, den Verlagen und Autoren Sicherheit verschaffende Praxis dar — tatsächlich waren seine Verbotslisten geheim und tatsächlich schritt die Gestapo regulär gegen Verlage und Buchhandlungen ein, ohne diesen eine rechtsstaatliche Handhabe des Widerspruchs einzuräumen. Es wurde konfisziert und klagte der Buchhändler, er würde seinen Bestand ja selbst gerne nach allen Richtlinien einwandfrei halten, so wurde ihm Einblick in die Listen und Richtinien verweigert, da der Staat sich durchaus nicht an Richtlinien und Listen binden wollte — der Buchhändler sollte im Ungewissen über den Zugriff bleiben und in aller Sorge übervorsichtig sich selbst zensieren.

Lammers leitete das Schreiben am 7.7.1941 an Bouhler mit Bitte um Stellungnahme weiter.

Zur Förderung astrologischen Schrifttums durch die PPK siehe die Ausführungen Hugo Kochs vom 20.5.1941 und Rudolf Erckmanns vom 21.5.1941.

Dokument

BAB (Reichskanzlei) R 43 II/ 479a

Der Reichsminister
für Volksaufklärung und Propaganda
Berlin W8, den 26. Juni 1941
Wilhelmplatz 8-9
Fernsprecher: 11 00 14

 

Geschäftszeichen: S. 8170/7.2.41/674-1,5
  (In der Antwort angeben)

 

    An
den Reichsminister und
Chef der Reichskanzlei
    in

Betrifft: Beschlagnahme von Büchern.
Verbot des Erscheinens neuer Bücher

Ende