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Lammers, Hans Heinrich
27.5.1879-4.1.1962

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Viereck Präziserer Eintrag willkommen, 2004

 

 

Biographie
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Literatur

 

 

Biographie

Reichsminister mit offener Kompetenz, SS-Obergruppenführer, Hauptmann d.R. a.D., NSDAP-Mitglied (Nr.: 1 010 355), SS-Mitglied (mit der Nr.: 118 401 - befördert am 20.4.1940 in den Rang eines SS-Obergruppenführers), Führer des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungs-Akademien, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Träger des EK I und des EK II seit 1914, des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer, des Landesordens, des Goldenes Parteiabzeichens und des Ehrendegen des RF SS sowie des Totenkopfrings der SS.

Geboren am 27.5.1879 in Lublinitz (Lubliniec)/Oberschlesien als Sohn eines Veterinärmediziners. Abitur. Jurastudium in Breslau und Heidelberg, schließlich mit Promotion. 1906 Gerichtsassessor in Breslau. 1912 Landrichter in Beuthen. Teilnahme am Ersten Weltkrieg. Nach dem Krieg Karriere als Jurist - parteilich zunächst an die DNVP gebunden: 1921 Oberregierungsrat in Berlin. 1922 Ministerialrat im Reichsministerium des Innern. 1932 wird Lammers Mitglied der NSDAP - ein Schritt, der ihm einen steilen Karriereweg eröffnet: 1933 wird er Polizeidezernent, wenig später Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei - eine Position, in der er der zentrale Rechtsberater im neuen Machtgefüge wird. Ab 1937 Reichsminister ohne Portfeuille und Chef der Reichskanzlei. Ab dem 30.11.1939 Ministerrat für die Reichsverteidigung.

Ab dem Januar 1943 führt Lammers in Hitlers Abwesenheit den Vorsitz in Kabinettssitzungen. Gemeinsam mit Martin Bormann erlangt er erhebliche Macht in der Kontrolle des Zutritts zu Hitler. Verhaftet noch in den letzten Tagen des Dritten Reichs 1945 in den Intrigen um den Sturz Görings. Nach dem Krieg alliierte Haft und, am 11.4.1949, Anklage seitens der Alliierten. Lammers wird noch selben Jahres zu einer Hafstrafe von 20 Jahren verurteilt - die Strafe wird wenig später auf dem Gnadenweg zu 10 Jahre herabgesetzt, Lammers am 1952 entlassen. Er stirbt am 4.1.1962 in Düsseldorf.

 

Dokumente

10.3.1941

Schreiben Martin Bormann an Reichsminister Lammers: Hitler gesteht der PPK, Philipp Bouhler, zu, Verbotsanträge bei der Gestapo (Sicherheitshauptamt) zu stellen. Das Verbot soll letzlich nach wie vor nur vom Propaganda-Ministerium ausgesprochen werden können, dieses jedoch muß sich binnen drei Wochen zu dem Antrag äußern, er ist ansonsten angenommen.

2.4.1941

Schreiben Lammers an Goebbels: Hitler gesteht der PPK, zu Verbotsanträge bei der Gestapo (Sicherheitshauptamt) zu stellen. In einer Dreiwochenfrist kann das RMVP Einspruch erheben, im Konfliktfall wird Lammers die Frage eines Buchverbots Hitler zur Entscheidung vorlegen. - Ging im Durchschlag an die PPK und den Chef der der Sicherheitspolizei.

 

Literatur


Ende